Dr. Helmut Martin künftig als Justiziar im Vorstand der CDU-Landtagsfraktion

 

Der Kreuznacher Landtagsabgeordnete und Jurist Dr. Helmut Martin ist von der Fraktionsversammlung der CDU-Landtagsfraktion zum Justiziar gewählt worden. Er nimmt mit dieser Funktion künftig mit beratender Stimme an allen Sitzungen des Fraktionsvorstands teil. „Der Justiziar berät den Fraktionsvorstand in allen die Arbeit der Fraktion betreffenden rechtlichen Angelegenheiten“, erläutert Dr. Helmut Martin die Aufgabe des Justiziars. „In der Arbeit einer Landtagsfraktion stellen sich auch viele, oft grundsätzliche Rechtsfragen, etwa zur Auslegung der Fraktionssatzung oder der Geschäftsordnung des Landtags. Aber auch die Begleitung bei verfassungsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten wie dem derzeit laufenden Organstreitverfahren der Fraktion gegen die Regierung im Zusammenhang mit dem Beförderungsskandal gehört zu den neuen Aufgaben“, freut sich Helmut Martin über die weitere Aufwertung seiner Arbeit für die Landtagsfraktion.

 

Bereits in der Vergangenheit hatte Helmut Martin immer wieder bei wichtigen, rechtlich geprägten Themen die Haltung der Fraktion wesentlich mitbestimmt und seinen Kolleginnen und Kollegen mit einer rechtlichen Bewertung von politischen Initiativen und parlamentarischen Vorstößen beratend zu Seite gestanden. „Die Einbindung bei den Sitzungen des Fraktionsvorstands und die themenübergreifende Beratung im Führungsgremium ist eine spannende Aufgabe, bei der ich mich noch umfassender in die Gestaltung von landespolitischen Themen einbringen kann“, ist Helmut Martin sicher, der den sachlichen Fokus und die auf inhaltliche Aspekte ausgerichtete Aufgabe schätzt. In den vergangenen Wochen hat Dr. Helmut Martin bereits die Satzung der Landtagsfraktion federführend überarbeitet und damit die strukturelle Neuausrichtung der Fraktion mit sieben Zukunftsfeldern rechtlich umgesetzt sowie neue Verfahrensregeln für die kommenden Jahre, etwa zur digitalen Durchführung von Sitzungen, formuliert. Als Justiziar kann Dr. Helmut Martin zudem die Beauftragung externer Rechtsberater anregen und unterstützt die Fraktion bei der Steuerung der externen Rechtsberater einschließlich der Begleitung bei gerichtlichen und außergerichtlichen Terminen in Rechtsangelegenheiten.

 

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