Dr. Helmut Martin: Traurig, wenn Einhaltung geltenden Rechts als „neue Beförderungsstandards“ verkauft wird

 

Zur Beförderungsaffäre der Landesregierung:

 

Das Umweltministerium hat heute als Reaktion auf die Beförderungsaffäre der Landesregierung geplante Veränderungen im Beförderungsverfahren vorgestellt. Massive Rechtsfehler im bisherigen Verfahren hatten zum Rücktritt der Umweltministerin und ihres Staatssekretärs geführt. Es sei ein trauriger Abgang von Staatssekretär Kleemann, wenn die Einhaltung geltenden Rechts als „neue Beförderungsstandards“ im Umweltministerium verkauft wird, so der Landtagsabgeordnete und Rechtspolitiker der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Helmut Martin:

 

„Die Beförderungsaffäre der Landesregierung beinhaltet zwei Skandale: Zum einen zahlreiche Beförderungen gegen Recht und Gesetz, zum anderen die gravierende Verletzung des Auskunftsrechts des Parlaments.

 

Das Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hat die Beförderungspraxis im grün-geführten Umweltministerium im August 2020 als massiv rechtswidrig kritisiert. Es war von „Beförderung nach Gutsherrenart“ und von „Günstlingswirtschaft“ die Rede. Auch aus anderen Ministerien sind im Anschluss problematische Vorgänge bekannt geworden. Das war Anlass für uns, der Einstellungs- und Beförderungspraxis der Landesregierung mit einer Großen Anfrage nachzugehen.

 

Wenn nun heute der scheidende Staatssekretär im Umweltministerium von Frau Spiegel ankündigt, es würden dort künftig Beförderungsstellen ausgeschrieben und anlassbezogene Beurteilungen aller Bewerber erstellt, dann ist das zunächst nichts anderes als die Ankündigung, sich an Gesetz und Ordnung zu halten. Schlimm, wenn das dem Ministerium eine gesonderte Meldung wert ist. Es wird zudem noch aufzuklären sein, warum trotz massenhafter Pflichtverletzungen bei der Beförderungspraxis disziplinarische Maßnahmen gegen die Verantwortlichen offensichtlich vom Staatssekretär nicht eingeleitet wurden. Die heute im Bereich des Umweltministeriums vorgestellten Neuregelungen werden wir daher intern genauer prüfen und bewerten.

 

Im Übrigen bleibt die von uns eingereichte Klage davon unberührt. Sie betrifft den Skandal im Skandal. Denn statt aufzuklären und unsere Fragen vollumfänglich zu beantworten, hat sich die Landesregierung darauf zurückgezogen, dass sie die relevanten Unterlagen vernichtet habe. Wo Unterlagen noch vorliegen, könne sie wegen des Datenschutzes keine Auskunft geben.

 

Uns hat das gezeigt, dass sie kein Interesse an Aufklärung und Transparenz hat. Sie tarnt, verschleiert und handelt intransparent. Da es hier um grundlegende Parlamentsrechte geht, haben wir dazu den rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof angerufen. Wie richtig wir mit unserer Klage liegen, zeigt sich auch daran, dass die Landesregierung nun plötzlich Antworten auf unsere Große Anfrage nachgereicht hat. Offensichtlich hat es erst unserer Klage bedurft, um die Landesregierung an ihre Pflichten gegenüber dem Parlament zu erinnern. Gleichwohl bleibt es bei unserer Klage. Diese Frage muss im Sinn des Verfassungsorgans Parlament grundsätzlich geklärt werden.“

 

 

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