Sogenannte Tiny Houses können einen Beitrag zur Ressourcenschonung und günstigen Wohnungs- und Büroerrichtung leisten und in vielen verschiedenen Bereichen Anwendungen finden. Viele junge Unternehmen nehmen sich dieser Chance an.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Wie werden Tiny Houses baurechtlich behandelt?
- Plant die Landesregierung bauordnungsrechtliche Privilegierungen bzw. Vereinfachungen (z.B. Brandschutz, Standsicherheit, Abstandsflächen) für Tiny Houses?
- Welche baurechtlichen Änderungen für Tiny Houses sind in der nächsten Zeit geplant?
- Wie bewertet die Landesregierung das Potenzial von Tiny Houses?
- Sind der Landesregierung Projekte zur touristischen Nutzung von Tiny Houses bekannt?
- Plant die Landesregierung eine Förderung von Tiny Houses zu touristischen Zwecken?