Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephanie Lohr und Dr. Helmut Martin zu Tiny Houses

 

Sogenannte Tiny Houses können einen Beitrag zur Ressourcenschonung und günstigen Wohnungs- und Büroerrichtung leisten und in vielen verschiedenen Bereichen Anwendungen finden. Viele junge Unternehmen nehmen sich dieser Chance an.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

 

  1. Wie werden Tiny Houses baurechtlich behandelt?
  2. Plant die Landesregierung bauordnungsrechtliche Privilegierungen bzw. Vereinfachungen (z.B. Brandschutz, Standsicherheit, Abstandsflächen) für Tiny Houses?
  3. Welche baurechtlichen Änderungen für Tiny Houses sind in der nächsten Zeit geplant?
  4. Wie bewertet die Landesregierung das Potenzial von Tiny Houses?
  5. Sind der Landesregierung Projekte zur touristischen Nutzung von Tiny Houses bekannt?
  6. Plant die Landesregierung eine Förderung von Tiny Houses zu touristischen Zwecken?

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