Dr. Helmut Martin zur Expertenanhörung zum Nahverkehrsgesetz: „Halbherziger Entwurf lässt Kernfragen offen – Finanzierung und Ausbauziele müssen geklärt werden“

 

Am Donnerstag, den 19. November 2020, fand die Expertenanhörung zum Nahverkehrsgesetz im Verkehrsausschuss statt. Dazu erklärte der wirtschafts- und verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Helmut Martin:

 

„Die CDU-Landtagsfraktion steht für eine Modernisierung des Nahverkehrs im Land. An dem sehr spät vorgelegten Gesetzentwurf der Regierung haben wir aber drei zentrale Kritikpunkte. Nach der Anhörung sehen wir uns darin bestätigt:

  • Die Finanzierung bleibt ungeklärt. Dies liegt vor allem an dem von der Landesregierung neu geschaffenen Begriffs „Pflichtaufgabe im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit“. Dies bestätigten die Anzuhörenden unisono und stellt eine Finanzierung nach Kassenlage dar, anstatt Finanzierungssicherheit für echten Fortschritt zu schaffen.
  • Die Organisationsreform macht die Strukturen nicht schlanker, sondern komplizierter. Es werden zusätzliche Gremien geschaffen (z.B. Kompetenzcenter integraler Takt oder ständiger Ausschuss). Das Ziel der gesteigerten Effizienz aus dem Koalitionsvertrag wird somit genauso verfehlt wie jenes, die Reform am Anfang der Legislaturperiode vorzulegen.
  • Alle wichtigen Fortschritte werden bis zu einem später zu erarbeitenden Nahverkehrsplan (NVP) verschoben und nicht im Gesetz geregelt. Bis zur Ausarbeitung des NVP wird es auf Grundlage des Gesetzes daher keine Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger geben. Auch deshalb erneuern wir unsere Forderung: Im Nahverkehrsplan werden hochpolitische Fragen geregelt (z.B. wollen wir einen Angebotsausbau oder eine Preissenkung). Deshalb muss der NVP im Parlament diskutiert und entschieden werden, anstatt diesen als Rechtsverordnung durchzusetzen.“

Dr. Helmut Martin zieht folgendes Fazit: „Die CDU-Fraktion war und ist durchgängig zur konstruktiven Mitwirkung an dem Gesetz bereit. Ein verbesserter ÖPNV, der moderne Mobilitätsformen integriert, der einen Landestarif beinhaltet und abgestimmte Fahrpläne sicherstellt, ist unser erklärtes Ziel. Der vorgelegte Gesetzentwurf lässt jedoch viel zu viele Fragen offen. Man hat den Eindruck, Minister Dr. Wissing will einfach nur kurz vor Schluss noch schnell einen Haken an die Aufgabe aus dem Koalitionsvertrag machen. Das wird dem Thema aber nicht gerecht. Vielleicht hat er auch deshalb heute lieber an seinem präferierten Arbeitsplatz, dem deutschen Bundestag, gesprochen, anstatt sich um ein zentrales Projekt der Verkehrspolitik in Rheinland-Pfalz zu kümmern.“

 

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