Dr. Helmut Martin: Vorschlag der CDU-Landtagsfraktion beinhaltet moderate und praxisnahe Regelung der verkaufsoffenen Sonntage

 

Zur Anhörung zum Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes am 3. September 2020 erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Helmut Martin:

 

„Unser Gesetzentwurf ist bei den Sachverständigen aus Wirtschaft und Kommunen auf breite Zustimmung gestoßen. Wir stehen für eine praxisnahe Regelung, die den Schutz des Sonntags mit den Bedürfnissen des Einzelhandels, unserer Kommunen und vieler Kunden in Einklang bringt. Das wird mit der von uns vorgeschlagenen Regelung, nach der es ab dem Jahr 2021 pro Kalenderhalbjahr einen verkaufsoffenen Sonntag geben soll, erreicht. Im ‚Corona-Jahr‘ 2020 sollen vier anlassunabhängige verkaufsoffene Sonntage ermöglicht werden. Für den von der Corona-Pandemie stark geschädigten Einzelhandel bedeutet dies eine notwendige Stärkung.

 

Natürlich nehmen wir die Bedenken der Kirchen mit Blick auf den Sonntagsschutz sehr ernst. Wir stehen zum Schutz des Sonntags. Daher haben wir einen moderaten Vorschlag erarbeitet, der den Sonntagsschutz und das Allgemeinwohlinteresse an lebendigen Innenstädten mit attraktiven Geschäften sehr umsichtig ausbalanciert. Wir appellieren an die Regierungsfraktionen, ihren Widerstand gegen dieses wichtige Gesetzesvorhaben aufzugeben und dem Einzelhandel und den Innenständen mit streng limitierten verkaufsoffenen Sonntagen zu helfen.“

 

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