Dr. Helmut Martin zum Thema ‚Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen‘
*** Pressemitteilung vom 29. Mai 2020 ***
Mit Interesse haben wir wahrgenommen, dass Wirtschaftsminister Dr. Wissing sogenannte Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen einführen
möchte.„Wir freuen uns über alles, was der Wirtschaft und vor allem den kleinen und
mittleren Unternehmen im Land hilft. Noch besser wäre es gewesen, wenn der Wirtschaftsminister nicht fünf lange Jahre sondern - wie bei der Wasserstoffstrategie - immerhin nur fünf Monate
gebraucht hätte, um die Sinnhaftigkeit eines weiteren CDU-Vorschlages einzusehen und ihn sich zu eigen zu machen", kommentiert der wirtschaftspolitische Sprecher
der CDU-Fraktion Dr. Helmut Martin den "neuen" Vorschlag der
Landesregierung.
Zur Einordnung haben wir folgende Informationen zusammengestellt:
Immer wieder forderte die CDU-Landtagsfraktion die Einführung solcher Innovationsgutscheine nach Vorbild Baden-Württembergs. So unter anderem im Jahr 2015 (Drs. 16/5184) und 2017 (Drs.
17/4148)
Minister Dr. Wissing erläuterte zu unserem Vorschlag im Plenum damals: „…wir haben in diesem Zusammenhang auch zur Kenntnis genommen, dass die CDU interessanterweise die
Einführung von Innovationsgutscheinen fordert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das gibt es in Rheinland-Pfalz auch schon. Es heißt zwar anders, nämlich InnoStart, macht aber genau das
Gleiche, bringt genau das Gleiche, was in einigen anderen Bundesländern unter dem Namen Innovationsgutschein läuft. InnoStart haben wir 2016 eingeführt. Auch das ist Ihnen offensichtlich
entgangen.“ (Plenarprotokoll 17/41).
In der Pressemeldung des Ministeriums heißt es heute dazu: „ Mit dem Innovationsgutschein verbessern wir die Möglichkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen,
Forschungs- und Entwicklungsleistungen extern zu beauftragen und damit das eigene Produkt zur Marktreife zu bringen. … Der Innovationsgutschein erweitert damit das bestehende
Förderangebot. Mit InnoStart konnten FuE-Aufträge an Hochschulen vergeben werden. Der Innovationsgutschein ermöglicht nun zusätzlich Aufträge an öffentliche und privatwirtschaftliche
Forschungseinrichtungen.“