Dr. Helmut Martin - Die rheinland-pfälzische Wirtschaft durch die Krise führen

 

Das Coronavirus stellt die rheinland-pfälzische Wirtschaft vor enorme Herausforderungen. Massive Auftragsausfälle, unterbrochene Lieferketten und fehlende Arbeitskräfte sind nur einige der Probleme, die vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Existenzgründer nun überfordern können. Zum großen Teil handelt es sich dabei um KMUs oder junge Unternehmen, die sich in normalen Zeiten problemlos am Markt behaupten können, auch wenn sie häufig nicht genug Eigenkapital bilden konnten, um eine so schwere Krise wie die derzeitige überstehen zu können. In solchen Fällen unverschuldeter Schieflage eigentlich zukunftsfester Betriebe sind starke Unterstützungsmaßnahmen aus unserer Sicht auch ordnungspolitisch gerechtfertigt.

 

Kurzfristig ist eine Überbrückung der Liquiditätsengpässe fraglos das wichtigste Ziel. In diesem Zusammenhang begrüßt auch der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Dr. Helmut Martin die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen u.a. zu flexiblen Arbeitszeiten & Kurzarbeitergeld, Stundungen von Steuerzahlungen und die Hilfszusagen für Liquiditätsabdeckung. Auch die Maßnahmen der Landesregierung zur Liquiditätssicherung durch die ISB, die Gründung einer Stabsstelle im Wirtschaftsministerium sowie den direkten Ansprechpartner für Firmen bewerten wir ausdrücklich positiv.

 

Damit besonders betroffene Unternehmen die Krise überstehen bedarf es jedoch weiterer landespolitischer Schritte. Dr. Helmut Martin regt daher folgende ergänzende Maßnahmen der Landesregierung an:

 

1. Fortentwicklung der von der Landesregierung angekündigten Regularien. Nach Vorbild NRW soll eine 72-Stunden-Express-Bescheidung der von der ISB    durchgeführten Bürgschaften ermöglicht werden. Darüber hinaus bedarf es einer konsequenten Anwendung der Regelungen zu Steuerstundungen durch die rheinland-pfälzischen Finanzämter. Die Landesregierung sollte hierzu von ihrer Weisungsbefugnis Gebrauch machen, damit der Ermessungsspielraum großzügig ausgelegt wird. Zur Klärung der damit einhergehenden Fragen sollte auch im Finanzministerium eine Stabsstelle errichtet werden.

 

2. Die aktuellen Bürgschaftsreglungen der ISB erfüllen ihren Zweck nur bedingt. Durch eine Bürgschaftsquote von 80% muss die zuständige Hausbank auf Grund von möglichen Regressforderungen aus den verbleibenden 20% eine detaillierte Prüfung vollziehen, welche zu einer Zeitverzögerung von mehreren Wochen führen kann. Die CDU-Landtagsfraktion schlägt deshalb vor, die Förderrichtlinien so anzupassen, dass auch Bürgschaftsrahmen mit 100% möglich werden, sodass die zugehörigen Finanzmittel schnell an die Unternehmen ausgezahlt werden können. Dies soll auch für existierende und vor der Krise noch nicht beanspruchte Kontokorrentkredite gelten, was eine zinsgünstige und schnelle Erhöhung der Liquidität ermöglicht.

 

3. Die Einrichtung eines Sonderfonds „Nothilfe“ für besonders betroffene Unternehmen. Ähnlich der Unterstützung von Privathaushalten zum Beispiel bei Naturkatastrophen geht es uns dabei um eine schnelle, unbürokratische Hilfe für KMUs in Not. Solche „Notfonds“ bergen das Risiko, dass zum Teil auch unberechtigte Forderungen erhoben und Geld ausgezahlt wird. Das ist jedoch in Krisenzeiten in Kauf zu nehmen - lieber im Nachhinein Rückforderungen durchsetzen müssen, als jetzt kostbare Zeit verlieren. Um handlungsfähig zu sein, sollte der Fonds nach unseren Vorstellungen ein Volumen von zunächst mindestens 160 Millionen Euro aus dem Landeshauhalt umfassen mit der Option je nach Inanspruchnahme „nachlegen“ zu können. Einen Anspruch sollen all jene Unternehmen geltend machen können, bei denen

 a. nach dem 15.03.20 auf Grund des Coronaviruses existenzgefährdende Zahlungsunfähigkeit droht und

 b. bei denen ein Nachholeffekt nicht möglich ist (z.B. Messebetriebe oder sogenannter „sozialer Konsum“ in Restaurants und Theater), sodass eine kreditbasierte Unterstützung alleine nicht helfen würde.

Dieser Fonds soll auch für Solo-Selbstständige (z. B. auch Künstler) geöffnet sein. Diese Hilfe muss unbürokratisch ausgezahlt werden können und zeitnah zur Verfügung stehen. Ein Verweis auf Bundesprogramme ist nicht zielführend, jede Ebene muss ihren Beitrag leisten. Bei der konkreten Umsetzung der Hilfe können die Vorlagen aus Bayern herangezogen werden.

 

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