Dr. Helmut Martin - Weitere kontaktreduzierenden Maßnahmen nötig: Alle Restaurants und Speisegaststätten auch zwischen 6 und 18 Uhr schließen

 

In Umsetzung einer Bund-Länder-Vereinbarung hat die Landesregierung einen ‚Erlass zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen’ bekanntgegeben. Danach werden die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten auf die Zeit von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr begrenzt. Angesichts der sich immer weiter zuspitzenden Lage erklären der CDU-Fraktionsvorsitzende, Christian Baldauf, und der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Helmut Martin, gemeinsam:

 

Christian Baldauf: „Wir regen an, dass sich die Landesregierung für eine umgehende Nachbesserung der Bund-Länder-Vereinbarung einsetzt, mit dem Ziel gastgewerbliche Betriebe grundsätzlich für den Publikumsverkehr zu schließen und dort lediglich Außerhausverkauf (to go-Verkauf) sowie die Lieferung vorbestellter Speisen unter Auflagen zuzulassen. Von dieser vorübergehenden Betriebsunterbrechung sollen Betriebe im Einzelfall ausgenommen werden, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zwingend erforderlich sind, so z.B. in Krankenhäusern.“

 

Dr. Helmut Martin: „Die Ansteckungsgefahr zwischen 6-18 Uhr ist nicht anders als davor oder danach. Oberstes Ziel muss die Eindämmung des Virus sein. Deshalb sollten alle gastgewerblichen Betriebe grundsätzlich ganztägig schließen. Speisen können weiterhin im ‚to go-Geschäft‘ abgeholt oder über Lieferservices gebracht werden. Die Regelungskompetenz liegt beim Land, wir plädieren jedoch für ein abgestimmtes Vorgehen.“

 

Wahlkreisbüro Bad Kreuznach

Freiherr-vom-Stein-Straße 16

55543 Bad Kreuznach

Telefon: 0671 92065092

Fax: 0671 92065093

E-Mail: info@helmut-martin.de