„Landesregierung lässt die Städte beim verkaufsoffenen Sonntag alleine - Regelung der verkaufsoffenen Sonntage in Bad Kreuznach kann nur mit Augenmaß erfolgen“
• Abgeordneter Dr. Helmut Martin plädiert für eine Balance zwischen Sonntagsschutz und Stärkung der lebendigen Innenstädte.
• Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten liefert weitere Informationen zum Ausfall des Mantelsonntags in Bad Kreuznach in diesem Herbst.
Der Ausfall des traditionsreichen Mantelsonntags in Bad Kreuznach aufgrund einer Klage von Verdi hat viele Bürgerinnen und Bürger im Landkreis überrascht. In anderen Städten in Rheinland-Pfalz
konnten verkaufsoffene Sonntage dagegen durchgeführt werden. Für den Bad Kreuznacher Landtagsabgeordneten Dr. Helmut Martin ist das ein völlig unbefriedigender Zustand. Nach seinem Eindruck
werden bei der Frage der Sonntagsöffnung zu oft vermeintliche Konfliktlinien betont, anstatt eine konstruktive Lösung im Sinne des Gemeinwohls anzustreben. „Ich trete nachdrücklich für
den verfassungsrechtlich garantierten Sonntagsschutz ein, denn er ist ein hohes gesellschaftliches Gut. Aber ich sehe auch ein schutzwürdiges gesamtgesellschaftliches Interesse an
belebten Innenstädten, die auch mittels eines attraktiven stationären Einzelhandels viele Bürgerinnen und Bürger anziehen und so Begegnungen und gesellschaftliches Miteinander erlebbar
machen“, fasst Helmut Martin die notwendige Abwägung zusammen. Wegen der Ungleichheiten in Rheinland-Pfalz bei dieser Frage hatte Martin eine Anfrage an die Landesregierung gestellt.
„Die Antwort der Landesregierung beschränkt sich leider darauf, die Probleme bei bestehender Rechtslage aufzuzeigen. Auf abweichende gesetzliche Regelungen, die dann auch zu anderen Urteilen
führen, wie z. B. in NRW, geht die Landesregierung nicht ein“, kommentiert der Kreuznacher Landtagsabge-ordnete. So bleiben die Kommunen in der konkreten Ausgestaltung des verkaufsoffenen
Sonntags wiederum sich selbst überlassen und werden nun Adressat von Klagen u.a. seitens der Gewerkschaften. „Die Ladenöffnung selbst an nur einem einzigen verkaufsoffenen Sonntag in einer
Kommune darf doch nicht dauerhaft davon abhängig gemacht werden, ob von Interessensverbänden gegen die Ladenöffnung geklagt wurde“, kritisiert der Landtagsabgeordnete die aktuelle Rechtslage
und Antwort der Landesregierung und ergänzt: „Alle Kommunen in Rheinland-Pfalz sind betroffen, weshalb von einer Landesregierung auch erwartet werden kann, einen letztlich rechtsicheren
Rahmen vorzulegen.“ Für die Stadt Bad Kreuznach bedeutet dies, dass sie zunächst weiterhin nur mit Augenmaß verkaufsoffene Sonntage anbieten kann und die Hinweise des Oberverwaltungsgerichts
hierzu genau auswerten muss.