„Mit der heute beginnenden Mahnwache setzen die Bürgerinnen und Bürger in Kirn ein weiteres beeindruckendes Zeichen der Solidarität und Entschlossenheit für den Erhalt ihres Krankenhauses“, lobt der Bad Kreuznacher Landtagsabgeordnete Dr. Helmut Martin. „Da ich den Nachbarwahlkreis Kirn/Bad Sobernheim für die CDU mit betreue und als Kreistagsmitglied die Entwicklung natürlich intensiv verfolge, bin ich im engen Austausch nicht nur mit den Parteifreunden vor Ort. Ich respektiere und begrüße dabei ausdrücklich die Linie der Bürgerbewegung, das Thema aus parteipolitischem Streit und Profilierungsversuchen herauszuhalten“, so der Abgeordnete weiter.
Für das bevorstehende Gespräch bei der rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler nächsten Mittwoch in Mainz, an dem auch Helmut Martin teilnehmen wird, ist der Abgeordnete optimistisch. Nach dem Landeskrankenhausgesetz ist die Gewährleistung der Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern eine öffentliche Aufgabe des Landes und der Landkreise. Das Land hat in Erfüllung dieser Aufgaben im Juni dieses Jahres den neuen Krankenhausplan für die Jahre 2019-2025 veröffentlicht. Dort wird das Krankenhaus in der Versorgungsstufe Grundversorgung (bis 250 Betten) weiter geführt. In dem Krankenhausplan des Landes wird zudem die Erreichbarkeit als eines der zentralen Kriterien für die Krankenhausplanung festgeschrieben.
In einem Faktenblatt zum Krankenhausplan, dass das Gesundheitsministerium in Mainz schon Ende 2018 veröffentlicht hatte, hat die Landesregierung außerdem angekündigt, dass die für eine Basisversorgung unverzichtbaren Krankenhäuser betriebswirtschaftlich unterstützt werden müssen, wenn sie sich nicht mehr kostendeckend finanzieren können. Erreichbarkeit wird in dem Faktenblatt dahingehend definiert, dass ein Grundversorgungskrankenhaus möglichst in 30 PKW-Minuten angefahren werden kann. Und weiter heißt es dort, dass dann, wenn durch die Schließung eines Krankenhauses mindestens 5.000 Einwohnerinnen und Einwohner länger als 30 Minuten fahren müssten, die flächendeckende Grundversorgung gefährdet wäre. „Diese Kriterien sind im Fall von Kirn erfüllt und das Krankenhaus ist für die Grundversorgung unverzichtbar. Es entspricht somit den eigenen Maßstäben der Landesregierung, wenn Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler nun die Sicherung des Krankenhauses zusagt und auch in den Gesprächen vor Ort hiervon nicht abweicht“, zieht Helmut Martin klare Linien für die anstehenden Beschlüsse.