Dr. Helmut Martin: „1,20 € pro Kopf für sozialen Wohnungsbau – mehr ist der Landesregierung der soziale Wohnungsbau nicht wert“

In Rheinland-Pfalz gibt es einen dramatischen Rückgang an Sozialwohnungen. Im Jahr 2018 gab es in Rheinland-Pfalz noch 52.568 Sozialwohnungen. Dies entspricht einem Rückgang von 4.797 Sozialwohnungen gegenüber dem Vorjahr. Nur die Bundesländer Brandenburg, Niedersachsen und Hessen hatten einen stärkeren Rückgang an Sozialwohnungen zu verzeichnen. Demgegenüber wurden in Rheinland-Pfalz lediglich 412 geförderte Sozialwohnungen neu gebaut.

 

Der Beauftragte für den Wohnungsbau der CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag Dr. Helmut Martin erklärt hierzu:

 

„Wenn viel mehr Wohnungen aus der Förderung fallen, als neu geförderte Wohnungen hinzukommen, setzt die Landesregierung offensichtlich keine ausreichenden Anreize zur Schaffung von Sozialwohnungen.

 

Tatsächlich zeigt ein Blick in die Haushaltsrechnung, dass die rot-gelb-grüne Landesregierung in den vergangenen Jahren nur ca. 5 Millionen Euro pro Jahr an eigenen Landesmittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt hat. Umgerechnet bedeutet das, dass die Landesregierung pro Einwohner 1,20 Euro für den sozialen Wohnungsbau ausgibt – weniger als ein Kurzstreckenticket der Mainzer Verkehrsbetriebe kostet. Im Vergleich zu den vom Bund bereitgestellten Entflechtungsmitteln in Höhe von knapp 61 Millionen Euro jährlich kann man sehen, welchen niedrigen Stellenwert der soziale Wohnungsbau für die SPD-geführte Landesregierung hat.

 

Die rot-gelb-grüne Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass ‚der soziale Wohnungsbau ausgeweitet werden muss‘. Wenn die Landesregierung ihre Förderung beibehält wie bisher, wird es am Ende der Legislaturperiode aber weniger Sozialwohnungen in Rheinland-Pfalz geben als zu Beginn der Legislaturperiode. Deshalb ist es wichtig, dass die Schaffung von Sozialwohnungen wirksamer als bisher gefördert wird.

 

Der Verweis der Landesregierung, auf ein Fördervolumen von 300 Millionen Euro pro Jahr ist irreführend. Denn die Zahl wird dadurch hochgerechnet, dass nicht die echten Fördermittel, sondern das Volumen der mit Fördermitteln zinsverbilligten Kredite mitgerechnet werden. Eine solche Darstellung ist aber im höchsten Maße unseriös. Wenn man z.B. einen Kredit in Höhe von 1 Million Euro um 1% zinsverbilligt, bedeutet dies eine „echte“ Förderung in Höhe von nur 10.000 Euro. Die Landesregierung würde dann aber von 1 Million Euro „unter Einrechnung des Kreditvolumens“ sprechen.

 

Statt solcher Taschenspielertricks sollte die Landesregierung endlich die Förderung für den sozialen Wohnungsbau attraktiver gestalten, damit auch in Zukunft die bedürftigen Menschen ein Dach über dem Kopf haben. Wir müssen die soziale Wohnraumförderung der allein zuständigen Landesregierung daher weiterhin kritisch begleiten.“

 

Hintergrund:

 

Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist insbesondere in den städtischen Wachstumszentren angespannt. Zentralen und bezahlbaren Wohnraum zu finden wird für viele Menschen immer schwerer. Insbesondere für Menschen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können ist es wichtig, dass es Sozialwohnungen gibt. Aufgrund der deutlichen Steigerung der Mieten nimmt die Zahl an Wohnberechtigungsschein-Inhabern kontinuierlich zu. Nach Schätzungen des Deutschen Mieterbundes sind über 80.000 neue Sozialwohnungen notwendig, um den vorhandenen Bedarf zu decken. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Wohnungen jedes Jahr aus der Sozialpreisbindung herausfallen und somit zu einem deutlich höheren Mietzins vermietet werden können.

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