CDU-Landtagsfraktion beschließt Antrag mit Verbesserungen für Kinder und Kitas

Gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen der CDU-Landtagsfraktion setzt sich der Bad Kreuznacher Landtagsabgeordnete Dr. Helmut Martin für dringend notwendige Verbesserungen des Entwurfs eines neuen Kita-Gesetzes ein. In ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause hat die CDU-Landtagsfraktion einen entsprechenden Änderungsantrag beraten und beschlossen.

 

Dazu erklärt Martin: „Aus zahlreichen Gesprächen, meiner „MenschMartin“-Veranstaltung zum Kita-Gesetz und einem „Kurzpraktikum“ in einer Bad Kreuznacher Kindertagesstätte weiß ich, dass die Erzieherinnen und Erzieher schon jetzt sehr belastet sind. Umso größer ist die Enttäuschung über die Novellierung des Kita-Gesetzes, die die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP in der kommenden Woche beschließen wollen. Das Urteil des Personals in den Einrichtungen, vieler Eltern, der Träger und Verbände ist eindeutig: Sie kritisieren, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung an der tatsächlichen Kita-Realität, dem Arbeitsalltag der Erzieherinnen und Erzieher und den Bedürfnissen der Kinder vorbeigeht. Der Gesetzentwurf der Regierungskoalition gefährdet zudem die Trägervielfalt.

 

Im Fokus der Kritik stehen insbesondere die nicht angemessene Personalausstattung, die unzureichenden Regelungen zur Mittagsverpflegung und die mangelhafte Finanzierung. In unserem Änderungsantrag konzentrieren wir uns daher auf die wesentlichen Punkte, um die größten Mängel des Gesetzentwurfs der Landesregierung zu korrigieren:

  1. Wir erhöhen die Personalausstattung an den Kindertagesstätten gemäß den einstimmigen Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses um 16%. Wir wollen einen eigenen Personalschlüssel für Zweijährige, den wir um 67% erhöhen, weil Zweijährige einen deutlich höheren Betreuungsaufwand als Fünfjährige haben. Die pädagogischen Empfehlungen der Fachleute dürfen von der Landesregierung nicht ignoriert werden.

  2. Wir führen einen Anspruch auf ein gesundes Mittagessen für die Kinder ein.

  3. Wir geben den Kommunen zusätzliche Gelder für Investitionen in ihre Kitas sowie die Möglichkeit für zinslose Kredite.

Der Kurs der Landesregierung ist und bleibt ein Sparkurs zulasten der Kitas in Rheinland-Pfalz. Die deutliche Mehrarbeit in den Kitas mit dem Rechtsanspruch auf eine durchgehende Sieben-Stunden-Betreuung wird durch den Entwurf der Landesregierung nicht ausgeglichen – im Gegenteil. Wir wollen, dass das Kita-Gesetz an die gesellschaftliche Realität junger Familien angepasst wird. Dies ist aber nur mit deutlich mehr Personal möglich. Es hilft nicht, wenn Ansprüche gesetzliche geregelt werden, ohne die Erfüllung sicherzustellen.

 

Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist in dieser Form nicht zustimmungsfähig. Denn er erfüllt nicht die Grundvoraussetzung, dass ein neues Gesetz die Situation in den Einrichtungen tatsächlich verbessern muss. Wenn der Entwurf von Frau Hubig Gesetz wird, wird das für viele Kitas Verschlechterungen bedeuten – auch hier im Landkreis Bad Kreuznach. Wir appellieren daher an die Regierungsfraktionen, mit uns gemeinsam die notwendigen Änderungen zu beschließen.“

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