Betreuungssituation an den Kindertagesstätten im Landkreis Bad Kreuznach

© Pixabay/tolmacho
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Im Landkreis Bad Kreuznach wächst der Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder. Insbesondere die Ortsgemeinden können ohne finanzielle Zusagen des Landes den Ausbau und die Ausstattung ihrer Kindertagesstätten nicht voranbringen. Vor diesem Hintergrund hat Dr. Helmut Martin heute eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt: Darin fragt er:

  1. Welche Fördergelder von Bund, Land und Landkreis sind bei der Schaffung von neuen Betreuungsplätzen in den vergangenen drei Jahren in die einzelnen Einrichtungen im Landkreis Bad Kreuznach geflossen – aufgeschlüsselt nach dem Jahr des Fördermittelzuflusses beim Empfänger und den einzelnen Projekten?
  2. Für welche Förderanträge steht eine Entscheidung aktuell noch aus (bitte nach Kitas, Maßnahmen, Antragsterminen sowie Höhe der beantragten Zuwendungen aufschlüsseln)?
  3. Bis wann und auf Basis welcher Förderrichtlinien ist bei den ausstehenden Anträgen gegebenenfalls mit einem Bescheid zu rechnen?
  4. Wie hoch sind die Mittel, die die jeweiligen Träger in den vergangenen drei Jahren für die Schaffung neuer Betreuungsplätze investiert haben – gegliedert nach den einzelnen Einrichtungen sowie insgesamt nach kommunalen, katholischen, evangelischen sowie sonstigen freien Trägern?
  5. Wie hoch ist insgesamt der Personalkostenanteil in den Kindertagesstätten im Landkreis, den in den vergangenen drei Jahren jeweils Land, Kreis und Träger getragen haben – bei den Trägern aufgeschlüsselt nach kommunalen, katholischen, evangelischen sowie sonstigen freien Trägern?
  6. Wie hoch waren in den vergangenen drei Jahren die Einsparungen in den kommunalen Haushalten durch die kirchlichen und freien Trägerschaften von Kindertagesstätten (aufgeschlüsselt nach Personalkosten und sonstigen Kosten)?
  7. Wie bewertet die Landesregierung die grundsätzliche Betreuungssituation im Landkreis Bad Kreuznach?

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