Fehlende Ausbildungsreife von Schulabgängerinnen und Schulabgängern. Betriebe, die auf eigene Kosten die Defizite aus der Schulzeit mit Zusatzunterricht und eigens dafür eingestelltes Lehrpersonal kompensieren müssen. Auch bei Unternehmensbesuchen, über die ich hier im Newsletter berichte, war das wieder Thema. Der neue SPD-Bildungsminister Sven Teuber meint nun, es wäre besser für den Bildungserfolg, wenn er unangekündigte Hausaufgabenüberprüfungen verbietet. Ich bin vom Gegenteil überzeugt: mit zunehmender Nutzung künstlicher Intelligenz bei häuslichen Arbeiten kommt der fairen Überprüfung des Lernstoffs unter Prüfungsbedingungen tendenziell größere Bedeutung zu. Den Lehrerinnen und Lehrern hier ein bewährtes Mittel zu nehmen, zeugt von tiefem Misstrauen in deren Kompetenz. Zudem entspricht es der Lebenswirklichkeit, dass Leistung und Kenntnisse manchmal ohne spezifische Vorankündigung verlangt werden – und Schule sollte auf das wahre Leben vorbereiten. Schließlich beweist Ministerpräsident Schweitzer mit der Ernennung dieses ausgewiesen linken Bildungspolitikers, dass man seinen dauernden Beteuerungen, er wolle die Wirtschaft im Land stärken, keinen Glauben schenken darf.
Wie alle Staaten regelt auch die Bundesrepublik, wer einreisen und bei uns bleiben darf und wer nicht. Einreisen und bleiben dürfen
z. B. Asylberechtigte. Andere müssen je nach Herkunftsland und Dauer des Aufenthalts erst ein mühsames Antragsverfahren inkl. dem Nachweis von Deutschkenntnissen etc. durchlaufen. Da ist die
Versuchung groß, sich erst mal auf einen (tatsächlich nicht gegebenen) Asylanspruch zu berufen, um dann hier in Deutschland ohne das eigentlich einschlägige Einwanderungsverfahren „Wurzeln zu
schlagen“ in der Hoffnung, dass man schon nicht zurückgeschickt wird.
Tatsächlich ist ein Zurückschicken gerade bei engagierten Einwanderern im Einzelfall hart und wenn Kinder im Spiel sind auch für alle
schmerzhaft, gar traumatisierend – auch für die, die es organisieren. Aber ist es deswegen falsch und ungerecht? Wäre es gerechter, wenn der Trick mit dem unberechtigten Asylantrag beim
Einwandern letztlich doch den gewünschten Erfolg brächte und die anderen Menschen aus dem Herkunftsland, die sich an den von Deutschland vorgeschriebenen Weg halten, müssen warten oder scheitern?
Ich meine Nein! Und von einem verantwortlichen Politiker erwarte ich, dass er (oder sie) die eigenen und aus gutem Grund so beschlossenen Gesetze ernst nimmt und den Vollzug nicht in Frage
stellt. Empathie ja, natürlich! Aber wenn wir anfangen, Gesetze, zumal nach voller Inanspruchnahme aller gerichtlichen Instanzen, nicht mehr umzusetzen, dann schaden wir nicht nur Einzelnen, dann
schaden wir unserer freiheitlichen Gesellschaft im Ganzen.
Im letzten Plenum vor der Sommerpause habe ich für unsere Fraktion unseren Antrag für ein modernes,
bürokratiearmes Landesgaststättengesetz begründet. Rheinland-Pfalz nutzt die Länderkompetenz seit 2006 nicht – während andere längst eigene Gesetze haben, gilt bei uns weiter veraltetes
Bundesrecht, ergänzt durch eine separate Landesverordnung.
Unser Antrag mit konkreten Entlastungsvorschlägen wurde von der Ampel abgelehnt. Kurz vor der Abstimmung
brachte sie dann noch einen eigenen Alternativantrag ein – immerhin mit Ansätzen zur Verbesserung.
Wir haben mit Bedenken zugestimmt. Denn: Besser „ein kleiner Steg als gar keine Brücke“ – eine wirklich
zukunftsfähige Lösung schaffen wir nach dem 22. März 2026!
Das „Manifest“ der SPD-Friedenskreise, insbesondere das dort präsentierte Gedankengut halte ich für brandgefährlich. Die Darstellung der historischen Entwicklung zur Herleitung der Forderungen im Papier offenbart eine ideologisch geprägte Verdrehung der Geschichte. So kritisieren die Unterzeichner massiv die geplante Aufrüstung des Westens, weil das Konzept der gemeinsamen Sicherheit der einzige verantwortungsbewusste Weg sei, um Krieg zu verhindern. Als positives Beispiel wird dann auf den 1987 von US-Präsident Ronald Reagan und dem Generalsekretär der KPdSU Michail Gorbatschow geschlossenen Vertrag zum Verbot aller Mittelstreckenwaffen verwiesen. Das ist insoweit infam, als diesem Abrüstungsvertrag gerade eine massive Nachrüstung des Westens als Antwort auf die einseitige Stationierung der SS20 Mittelstreckenraketen vorausgegangen war, um die UdSSR überhaupt an den Verhandlungstisch zu bringen. US-Präsident Reagan und in Deutschland Bundeskanzler Helmut Kohl und die CDU waren von der Friedensbewegung und weiten Teilen der SPD – die sich von ihrem Kanzler Helmut Schmidt abgewendet hatte – massiv beschimpft worden für diese Entscheidung, über eigene Stärke die Ausgangsposition für eine Sicherung von Frieden in Freiheit zu schaffen. Ich war zur Zeit der Nachrüstung als Zeitsoldat bei der Bundeswehr und erinnere mich noch gut an die Sitzblockaden vor der Kaserne und an die „Soldaten sind Mörder“ Transparente. Dass jetzt die Linke (mit der AfD) wieder meinen, man könne Frieden „herbeireden“, das zeugt von erschreckender Verdrängung und einem von der Realität meilenweit entfernten Menschenbild. Gegenüber den Menschen in der Ukraine ist es einfach nur zynisch.
Auf Betreiben der Grünen in der Mainzer Koalition soll das Landesklimaschutzgesetz unverändert durch das Parlament geboxt werden. Wenn – und danach sieht es aus – SPD und FDP weiterhin mitmachen, dann wird das bundesweit schärfste Klimaschutzgesetz verabschiedet, obwohl es auf falschen Grundlagen beruht, Ziele definiert, die die Landesregierung mit ihren Zuständigkeiten gar nicht erreichen kann, und es den Standort Rheinland-Pfalz für die Industrie noch weiter unattraktiv macht. So geht das zugrundeliegende Prognos-Gutachten z. B. davon aus, dass im waldreichen RLP der Wald als Klimasenke eine CO2-Bindung von ca. 5 Mio. to leisten könnte. Tatsächlich ist heute wissenschaftlich anerkannt, dass die gestressten Wälder tatsächlich eher CO2 emittieren. Das Land hat auch gar nicht die Zuständigkeiten, um die Rahmenbedingungen sicherzustellen, die für die Einsparziele etwa im Bereich Verkehr erforderlich sind – Beispiel Ladeinfrastruktur. Und schließlich führt die Vorverlegung des Zeitpunkts für die Klimaneutralität auf 2040 (Bund: 2045, EU 2050) dazu, dass die Unternehmen in RLP die notwendigen Investitionen fünf Jahre früher finanzieren müssen, ohne in der Zeit dann die erforderlichen höheren Preise durchsetzen zu können, weil die Unternehmen in anderen Bundesländern und erst recht im Ausland noch jahrelang ohne diese Belastungen produzieren und also billiger anbieten können. Die Folge wird sein, dass diese Investitionen nicht getätigt werden, sondern die Unternehmen die Produktion einstellen oder verlagern. Beides kostet im Land Wohlstand. Es sollte selbst einer Ampel im „Vorwahl-Modus“ zu denken geben, dass Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften gemeinsam in einem Brief an den Ministerpräsidenten zum Stopp dieses Gesetzes aufgerufen haben. Ich fürchte aber, nach fast 35 Jahren SPD-Regierung ist die Arroganz der Macht einfach stärker als die Vernunft und die Orientierung am Gemeinwohl.
Achtung vor den Organen und Repräsentantinnen und Repräsentanten unseres Staates sind Grundlage für ein nachhaltiges Funktionieren der Demokratie. Das steht einer sachlichen Kritik nicht entgegen, aber wenn die Achtung verweigert wird, kann das zu einem Ansehens- und damit Autoritätsverlust der Institution oder Person führen. Denn dann muss die Autorität ausdrücklich eingefordert bzw. durchgesetzt werden – und damit kommt eine Spirale in Gang, weil eine Institution, die ihre Autorität dauernd betonen muss, immer weniger ernst genommen wird. Daher ist es wichtig, dass Repräsentantinnen und Repräsentanten des Staates einerseits durch ihr Verhalten keinen Anlass zur Respektlosigkeit ihnen gegenüber geben und andererseits auch nicht angemessenen Respekt gegenüber anderen verweigern. Insofern halte ich das provozierende Beharren des Linken Bundestagsabgeordneten Marcel Bauer für doppelt bedenklich, denn er macht beides, indem er entgegen den Regeln mit Kopfbedeckung im Bundestag sitzen will. Und im Ergebnis führt sein Verhalten dazu, dass so manche denken: „haben die keine andere Probleme, als sich über eine Mütze zu streiten“. Dann ist es nicht mehr weit bis zu einem „die kann man doch eh nicht ernst nehmen.“ Demokratisch reifes Verhalten wäre dagegen, auch bei der Auswahl der Kleidung zu bedenken, wie dem Ansehen (und dem Anspruch) des Bundestags am Besten gedient wird.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat auf über 1.000 Seiten gutachterlich dargelegt, warum es die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einordnet. Ich habe keinen Zweifel daran, dass das Bundesamt sehr sorgfältig gearbeitet hat und die Hochstufung gut begründen kann – und dieses Vertrauen wird auch nicht durch die Stillhaltezusage erschüttert, denn das ist ein rein gerichtsverfahrensbedingter Schritt in einem Eilverfahren für einen einstweiligen Rechtsschutz. Aber folgt aus dieser Hochstufung jetzt quasi zwingend, dass ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengt werden muss? Ich bin diesbezüglich zurückhaltend, denn die Hürde für einen Erfolg dort und damit das Verbot einer Partei ist hoch und ein Unterliegen vor dem Verfassungsgericht würde der AfD letztlich nutzen. Zudem ändert ein Verbotsurteil nichts in den Köpfen derer, die die AfD wählen. Daher müssen wir vor allem politisch gegen solche Gefährdungen unseres demokratischen Rechtsstaats vorgehen, d. h. vor allem zu zeigen, dass zu Recht angesprochenen Probleme von Demokraten gelöst werden. Hier ist die Bundesregierung gefordert. Erst wenn die Innenminister von Bund und Ländern nach Prüfung des nichtöffentlichen Gutachtens ganz überwiegend einen Verbotsantrag befürworten, sollten wir diesen Schritt gehen. Bis dahin lenkt die Diskussion nur von der eigentlichen (politischen) Aufgabe ab.