Dr. Helmut Martin: Einzelhandel jetzt durch moderate Lockerung bei Ladenöffnung helfen

 

Der sozialpolitische Ausschuss hat sich mit den Ergebnissen der Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes befasst. Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Helmut Martin, fordert die Fraktionen der Regierungskoalition auf, dem Gesetzentwurf zuzustimmen:

 

„Wir brauchen jetzt endlich eine moderate und praxisnahe Regelung der verkaufsoffenen Sonntage, die unserem Einzelhandel hilft. Das gewährleistet der Vorschlag der CDU-Landtagsfraktion. Durch die Verzögerungstaktik der Ampelkoalition ist wertvolle Zeit zu Lasten des Einzelhandels verschenkt worden.

 

Durch die Sachverständigenanhörung sehen wir unseren Gesetzentwurf bestätigt. Er verbindet den Schutz des Sonntags mit den Bedürfnissen des Einzelhandels, unserer Kommunen und vieler Kunden. Für den von der Corona-Pandemie stark geschädigten Einzelhandel bedeutet die moderate Lockerung eine notwendige Stärkung. Unser Vorschlag balanciert den Sonntagsschutz und das Allgemeinwohlinteresse an lebendigen Innenstädten mit attraktiven Geschäften sehr umsichtig aus.“

 

Leider hat der Sozialpolitische Ausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags den Gesetzentwurf zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes mit den Stimmen von SPD, FDP, AfD und Bündnis90/Die Grünen abgelehnt.

 

Hintergrund:

Die CDU-Landtagsfraktion schlägt eine Regelung vor, nach der es ab dem Jahr 2021 pro Kalenderhalbjahr einen verkaufsoffenen Sonntag geben soll. Im ‚Corona-Jahr‘ 2020 sollen vier anlassunabhängige verkaufsoffene Sonntage ermöglicht werden.

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