Dr. Helmut Martin stellt Kleine Anfrage zur Lehrgangs- und Ausbildungssituation an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule RLP

Der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz in Koblenz kommt als zentrale Ausbildungsstätte insbesondere für die Freiwilligen Feuerwehren eine essentielle Aufgabe im Bereich der Gefahrenvorsorge und -abwehr im gesamten Land zu. Die dort tätigen Fachkräfte leisten mit großem Engagement und besonderer Kompetenz entscheidende Beiträge für die Qualifizierung der Feuerwehrleute vor Ort.

 

Die personelle Unterdeckung und eine unzureichende finanzielle Ausstattung gefährden jedoch die Aufgabenerfüllung der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule. Dies gilt insbesondere im Bereich der ABC-/Gefahrstoff-Lehrgänge. Hier mussten jüngst alle derzeit geplanten Lehrgänge wegen Ausscheidens der einzig verbliebenen Lehrkraft ab einem Stichtag abgesagt werden. Die Feuerwehren im Landkreis Bad Kreuznach, in deren Zuständigkeitsbereich mit der Bundesautobahn 61 auch eine wichtige Verbindungsstraße für Gefahrguttransporte – zum Beispiel von der BASF in Ludwigshafen nach Antwerpen – fällt, sind jedoch in besonderer Weise auf entsprechende Qualifizierungslehrgänge angewiesen, um Gefahrstoffzüge einsatzbereit zu halten. Tatsächlich ist die Einsatzbereitschaft der Feuerwehrgefahrstoffzüge gefährdet. Vor diesem Hintergrund fragte Dr. Martin die Landesregierung:

  1. Wie viele Lehrgangsplätze pro Jahr im Bereich der ABC-/Gefahrstoff-Ausbildung hält die Landesregierung an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz für mindestens erforderlich zur Sicherstellung der flächendeckenden und nachhaltigen Einsatzbereitschaft der Feuerwehren im Land und ab wann wird diese Mindestausbildungskapazität sichergestellt?
  2. Wie beabsichtigt die Landesregierung die erforderliche Ausbildung im Bereich der ABC-/Gefahrstoff-Lehrgänge bis zur Sicherstellung eines ausreichenden Ausbildungsangebots an der rheinland-pfälzischen Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule sicherzustellen?
  3. Ist die Landesregierung bereit, die Kosten – voll oder zumindest teilweise (wenn teilweise, dann bitte mit Betragshöhe) – für den Besuch entsprechender Lehrgänge an den Feuerwehrschulen benachbarter Bundesländer für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Rheinland-Pfalz zu erstatten und in welcher Höhe werden mangels einschlägigen Lehrgangsangebots an der rheinland-pfälzischen Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule dort Mittel eingespart?
  4. Befürwortet die Landesregierung bis zur Sicherstellung eines ausreichenden Lehrgangsangebots an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz im Bereich der ABC-/Gefahrstofflehrgänge eine zeitlich befristete Interimslösung dahingehend, dass die erforderliche Ausbildung in diesem Bereich durch interessierte Landkreise – bei Kostenerstattung durch das Land – organisiert wird und ist die Landesregierung bereit, für solche dezentral organisierten Lehrgänge eine Möglichkeit zum Erwerb erforderlicher Teilnahmebescheinigungen und Prüfungszeugnisse entsprechend einer Teilnahme an den vergleichbaren Lehrgängen an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule des Landes sicherzustellen?
  5. Wieviel Lehrgangsplätze an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz zur Ausbildung als Jugendfeuerwehrwart sollen nach den Vorstellungen der Landesregierung pro Jahr dort angeboten werden und, sofern diese Zielgröße derzeit nicht erreicht wird, ab wann wird diese Zielgröße erreicht werden?

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