Helmut Martin: Lauterbachs Gesetz bedroht Existenz vieler Apotheken

  • Ampelmehrheit im Bundestag beschließt Erhöhung des Zwangsabschlags, der den Apothekenbetrieb weiter unattraktiv macht
  •  Dr. Martin tauscht sich mit Apothekerinnen und Apothekern über drohende Gefährdung der Versorgung gerade im ländlichen Raum aus

Vor wenigen Tagen wurde im Bundestag mit der Ampelmehrheit das sog. GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beschlossen. Für die Apotheken enthält das Gesetz eine dreizehnprozentige Erhöhung des Abschlags, der bei jedem eingelösten Rezept von der Apotheke an die Gesetzlichen Krankenkassen vergütet werden muss (von € 1,77 auf € 2,00). Was auf den ersten Blick wie eine harmlose Beitragsanpassung aussieht, summiert sich bei einer durchschnittlichen Apotheke im Jahr auf mehrere tausend Euro, die künftig fehlen. Erwartet hatten die Apothekeninhaberinnen und ‑inhaber eigentlich eine Verbesserung der Vergütungsstruktur, denn die pauschale Vergütungshöhe je rezeptpflichtigen Medikament ist seit vielen Jahren unverändert, während die Kosten in der gleichen Zeit dramatisch gestiegen sind. Daher machen sich viele Apothekerinnen und Apotheker nun ernsthafte Sorgen, wie sie ihre Betriebe zukünftig weiterführen können. „In den letzten Wochen erreichen mich drängende Appelle und Hilferufe von lokalen Apothekerinnen und Apothekern, die zum einen um ihre betriebliche Zukunft fürchten und zum anderen auf Gefährdungen für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit fachlicher Beratung und Medikamenten hinweisen“, sagt Dr. Helmut Martin, MdL, der einige der besorgten Pharmazeutinnen und Pharmazeuten seines Wahlkreises zum Gespräch besuchte.

 

Während der Corona-Pandemie hatten sich die Vorteile eines verlässlichen Versorgungsnetzes mit Apotheken besonders deutlich gezeigt. In den Apotheken wurden zusätzlich zu den sonstigen Aufgaben u. a. Impfzertifikate ausgestellt, Masken verteilt oder sogar Impfungen durchgeführt. Unter der Vorgängerregierung mit Gesundheitsminister Spahn war auch vor diesem Hintergrund noch ein Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken beschlossen worden, damit zum Beispiel die immer häufigeren Botenlieferungen honoriert werden. Der zentrale Faktor für die wirtschaftliche Situation einer Apotheke ist aber die Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente. Die Vergütung dafür ist seit fast zehn Jahren unverändert trotz seit dem deutlich gestiegenen Kosten. Im Ergebnis ist daher die Zahl der Apotheken seit Jahren bundesweit rückläufig. „Eine Apotheke kann die steigenden Kosten nicht – wie wir das aus anderen Branchen kennen – an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben. Denn die Preise für verschreibungspflichtige Medikamente und die Rohertragsmarge sind gesetzlich festgelegt. Die Kosten steigen aber ungedeckelt. Die weiter verschlechterten Rahmenbedingungen führen nun dazu, dass der Betrieb einer Apotheke zunehmend unattraktiv wird. Auch wenn viele Menschen beim Gedanken an eine Apotheke eher an eine Goldgrube denken, sieht die Realität doch häufig anders aus. Wer mehrere Apotheken betreibt, prüft Standortschließungen, andere Inhaber denken an frühzeitigen Ruhestand. Und dass zum Beispiel altersbedingt aufgegebene Apotheken einen Nachfolger finden, ist auch nicht mehr so sicher wie früher“, berichtet Martin aus seinen Gesprächen mit Betriebsinhabern in der Stadt und auf dem Land. „Vor allem im ländlichen Raum, wo die Apothekerdichte sehr ausgedünnt ist, hätte die Schließung jeder weiteren Apotheke unmittelbar spürbare Folgen für die Attraktivität des Lebensraums für die dort lebende Bevölkerung“, betont Helmut Martin.

 

Vor diesem Hintergrund hat sich der CDU-Abgeordnete an seine Kolleginnen im Bundestag und an die Landesregierung gewendet und auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen, um die Situation von Apotheken insbesondere auf dem Lande zu verbessern und die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln zu garantieren.

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