Stellungnahme des Kreuznacher Landtagsabgeordneten zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Bundesnotbremse

Das Bundesverfassungsgericht setzt mit seinem sehr fundiert abgewogenen Urteil ein klares Signal für Gesundheitsschutz der Bevölkerung und stärkt die Rolle des Gesetzgebers. Natürlich waren die Corona-Maßnahmen Eingriffe in Grundrechte in vielfältiger Weise. Jeder von uns hat dies seit dem Beginn der Pandemie erlebt und der Großteil der Menschen auch hier an der Nahe hat solidarisch zum Wohl aller Kontaktbeschränkungen und weitergehende Maßnahmen auf sich genommen. Die Freiheit des Einzelnen bleibt auch in diesen Krisenzeiten das Schutzversprechen unseres demokratischen Rechtsstaats. Diese zu schützen, bleibt auch mit Blick auf künftige Entscheidungen eine zentrale Aufgabe, der sich nicht nur die Rechtsprechung, sondern wir in der Politik immer verpflichtet fühlen müssen. Das BVerfG hat daher auch nochmal klargestellt: „Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, in einer Abwägung Reichweite und Gewicht des Eingriffs in Grundrechte einerseits der Bedeutung der Regelung für die Erreichung legitimer Ziele andererseits gegenüberzustellen.“ Für mich heißt das konkret: das Land muss alles tun, etwa auch bauliche, technische Lösungen wie Luftreinigungsanlagen schaffen und fördern, damit Schul- und Kita-Schließungen nur als „letztes Mittel“ zum Einsatz kommen. Und unser Mittelstand braucht unser aller Unterstützung, um in den aktuell erneut schwierigen Zeiten, mit klugen Konzepten den Betrieb am Laufen zu halten, aber zeitgleich vor Infektionen am Arbeitsplatz oder beim Einkauf zu schützen. Vor allem aber liegt es an uns allen, durch Selbstbeschränkung und verantwortliches Handeln die Grundrechtseingriffe möglichst entbehrlich zu machen. Wenn wir gemeinsam aufeinander achten, AHA-Regeln beachten und – dafür werbe ich ausdrücklich – uns impfen lassen, können wir die Pandemie überwinden.

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