Bad Kreuznacher Mantelsonntag führt zu beherzter Debatte im Landtag

Helmut Martin wirbt für rechtssichere Durchführung, damit für Bürger Klarheit, für den Einzelhandel Planbarkeit besteht.

  • Tiefschlaf der Landesregierung über 15 Monate erzürnt Gemüter
  • Weitere Hilfe für Kreuznacher Innenstadt mit 8 Punkt Plan gefordert

Seit anderthalb Jahren warten Einzelhandel und Bürger auf Maßnahmen der Landesregierung um endlich eine rechtsichere Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen zu ermöglichen. Ein Gesetzesentwurf der CDU wurde 2020 von der Ampelmehrheit abgelehnt, auf die gesetzliche Klarstellung warten Städte wie Bad Kreuznach oder Idar-Oberstein weiterhin. „Die Landesregierung verharrt im Tiefschlaf – trotz vieler Weckrufe zur Belebung der Innenstädte“, so Helmut Martin.  Weder hat das zuständige SPD-Sozialministerium die damals zur Beschwichtigung versprochenen Arbeitshilfen für Einzelhandel und Kommunen vorgelegt, noch wurde ein besserer Vorschlag zur Rechtssicherheit erarbeitet. Das sind 15 verlorene Monate, die die Ampel zu verantworten hat,“ ärgert sich Helmut Martin. Dabei hatten die im Wirtschaftsausschuss angehörten Handels -und Innenstadtexperten schon letztes Jahr bestätigt, dass einige wenige verkaufsoffene Sonntage im Jahr wichtige Beiträge für die Förderung der Innenstädte leisten können.

 

„Ich kämpfe für die Innenstadt und den stationären Einzelhandel, denn ohne den ist die City tot,“ erläutert Martin seine Motivation und ergänzt: „lebendige Innenstädte, in denen sich Menschen begegnen und austauschen können, das ist nicht nur wirtschaftlich wichtig, es ist gesellschaftspolitisch absolut bedeutsam.“ Dabei verweist er ergänzend darauf, dass die verkaufsoffenen Sonntage natürlich nur ein Mosaikstein für die Rettung der Innenstädte sein können, wenn auch ein wichtiger. Daher hatte die CDU-Fraktion zusätzlich einen 8-Punkte-Programm zur Stärkung der Innenstädte erarbeitet und bei den letzten Haushaltsberatungen gezielte Förderungen beantragt – was jeweils von der rot-grün-gelben Mehrheit im Parlament abgelehnt worden war. Eine der Forderungen wurde von Martin gestern im Parlament auch noch einmal angesprochen, nämlich die Förderung sogenannter Lokaler Aufwertungs- und Entwicklungsprojekte (LEAP), mit denen die Innenstädte attraktiver gestaltet werden können. „Auch bei den LEAP lässt die Ampelregierung gerade die Mittelzentren allein und hilft nur den fünf Oberzentren im Land mit 2,5 Millionen Euro. Gerade Städte wie Bad Kreuznach brauchen da aber auch die Hilfe des Landes“ betont der heimische Abgeordnete. „Dass die FDP-Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt einen offenen Brief des Wirtschaftsdezernenten der Stadt, Markus Schlosser, mit der Bitte um Hilfe bei der Sicherung des Mantelsonntags bisher nicht einmal beantwortet hat, zeigt doch, wie wenig sich diese Landesregierung um die Sorgen der Mittelzentren kümmert. So kann man nicht mit den Städten umgehen. Das ist das Gegenteil von Hilfe,“ kritisiert Martin. Und er kündigt an: „Wir als CDU-Fraktion und ich persönlich werden das Thema weiter und intensiv bearbeiten und nicht locker lassen. Ewig kann sich die Ampelmehrheit nicht rausreden.“

 

Den gestern debattierten Antrag der CDU-Fraktion finden Sie HIER.

 

Zum Hintergrund

Auf Antrag der CDU-Fraktion befasste sich der Landtag bei seiner Sitzung am Donnerstag mit dem Thema Förderung der Innenstädte. Speziell ging es dabei um die rechtssichere Durchführung der im Gesetz schon vorgesehenen vier verkaufsoffenen Sonntagen. Dazu hatte die CDU-Fraktion auf Betreiben ihres wirtschaftspolitischen Sprechers, des örtlichen Abgeordneten Dr. Helmut Martin, schon im letzten Jahr einen Gesetzentwurf eingebracht, den die Mehrheit aus SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP aber abgelehnt hatten. Der CDU war es damals wie heute darum gegangen, auf keinen Fall die Anzahl der im Gesetz vorgesehenen bis zu vier verkaufsoffenen Sonntagen zu erhöhen, sondern lediglich Rechtssicherheit bei der Durchführung zu gewährleisten. Denn derzeit hängen verkaufsoffene Sonntage wegen Ungenauigkeiten im Gesetz und verwaltungsgerichtlicher Einschränkungen in Rheinland-Pfalz faktisch davon ab, ob – wie das in Bad Kreuznach der Fall ist – eine Gewerkschaft oder die Kirchen dagegen klagen. Wo das nicht der Fall ist, können bis zu vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr durchgeführt werden. Aus Sicht der CDU muss aber auch in dieser Frage gleiches Recht für alle gelten.

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