Im April wurde die Bundesförderung für den Breitbandausbau auf die sogenannten "Graue Flecken", d.h. auf Gebiete mit einer Internetversorgung von weniger als 100 Megabit pro Sekunde, ausgeweitet. Der Landkreis Bad Kreuznach hat dazu nun entschieden, erneut die Projektträgerschaft des neuen Förderprogramms des Bundes zu übernehmen. „Ich begrüße die neuen Förderrichtlinien des Bundes, nach denen der Bund ganz massiv die Gesamtkosten des Gigabit-Ausbaus fördert und dass nun auch Institutionen wie Schulen, Behörden, Krankenhäuser aber auch kleine und mittlere Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe förderfähig sind“, so der Kreuznacher Landtagsabgeordnete Dr. Helmut Martin, der ergänzt: „Aber auch die laufenden Förderprogramme von Bund und Land zur Unterstützung des Breitbandausbaus der „weißen Flecken“ in Rheinland-Pfalz sehen bereits eine 90%ige Förderung der Kommunen bei Maßnahmen zum Breitbandausbau vor.“ Grundsätzlich beträgt die Förderung durch den Bund dabei 50 % der Investitionssumme; die Kommune als Zuwendungsempfänger zahlt 10 % und die Differenz (40 %) wird aus Landesmitteln gezahlt. Der Bund hat allerdings wegen der geringen Wirtschaftskraft im Landkreis Bad Kreuznach seinen Förderanteil auf 60 % aufgestockt, während das Land den eigenen Anteil an Fördermittel auf 30 % gekürzt hat.
Der Kreuznacher Landtagsabgeordnete Dr. Helmut Martin hatte dazu bereits im vergangenen November eine Anfrage an die Landesregierung gestellt, woraufhin die rheinland-pfälzische Landesregierung eingestehen musste, dass sie beim Breitbandausbau zulasten der Kommunen Fördermittel des Bundes zum eigenen Vorteil verrechnet hat. „Die Landesregierung hatte in ihrer Antwort bestätigt, dass sie die 10 % Sonderzahlung des Bundes, die eigentlich zur Entlastung der hiesigen finanzschwachen Kommunen vorgesehen war, verwendet, um den eigenen Landesanteil zu kürzen“, erläutert Martin. In ihrer Antwort hatte die Landesregierung sich darauf berufen, dass eine Übernahme des Eigenanteils der Kommunen rechtlich nicht möglich wäre.
Das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin hat auf eine Anfrage von Bundestagsabgeordneten Antje Lezius klargestellt, dass der Eigenmittelbeitrag von 10 Prozent für die Kommunen vom Land übernommen werden kann, wenn es sich um eine Gebietskörperschaft mit geringer Wirtschaftskraft handelt oder die Gebietskörperschaft Anordnungen im Rahmen eines Haushaltssicherungsverfahrens unterliegt. Damit hat die Nachfrage ergeben, dass der Bund eine klare Möglichkeit bietet, wirtschaftsschwache Kommunen zu fördern.
Daher hat der Kreuznacher Landtagsabgeordnete kein Verständnis für die ablehnende Haltung der Landesregierung bei der Übernahme des Eigenanteils bei finanzschwachen Kommunen. „Die Landesregierung versteckt sich hier hinter einer Verwaltungsvorschrift, die Sie selbst gemacht hat“, kritisiert der Christdemokrat. „Der Einbehalt der zusätzlichen Fördermittel des Bundes ist eine zweckwidrige Verwendung von Bundesmitteln. Ausbaden müssen es wieder die Bürgerinnen und Bürger im Kreis, deren Dörfer und Städte ohnehin schon unterfinanziert sind. Genau das wollte die Bundesregierung vermeiden“, so Dr. Helmut Martin abschließend.