Dr. Helmut Martin im DGB-Interview

 

Der DGB-Kreisverband Bad Kreuznach hat die Direktkandidatinnen und -kandidaten im Wahlkreis 17 zur Landtagswahl befragt. Themenfelder waren Bezahlbarer Wohnraum/Sozialer Wohnungsbau; Gute Arbeit; Sonntagsschutz; Kommunalfinanzen; Mobilität und Jugendarbeit.

 

Gerne möchte ich Ihnen meine Schwerpunkte und Ideen dazu kurz vorstellen.

 

Steigende Mieten sind nicht nur in Ballungszentren wie Rhein-Main ein Thema; auch für ein Mittelzentrum wie Bad Kreuznach ist das Thema bezahlbarer Wohnraum für viele Bürgerinnen und Bürger zunehmend drängend. Leider verfehlt die Landesregierung ihr im Koalitionsvertrag selbstgesteckte Ziel von 20.000 neuen Sozialwohnungen krachend. Schon der Rechnungshof hat darauf hingewiesen, dass sich die Zahl der Sozialwohnungen in Rheinland-Pfalz von 2006 bis 2016 von mehr als 77.200 auf weniger als 59.800 Einheiten verringerte. Wir brauchen daher dringend eine aktivere Rolle des Landes vor allem bei der Zurverfügungstellung von Grundstücken sowie attraktive Förderprogramme. Vor allem aber kommt es auf eine ausgewogene Stadt-Land-Politik an, damit nicht durch immer weiteren Zuzug in die Ballungs- und Mittelzentren der Wohnungsmarkt dort weiter angeheizt wird.

 

In der Stadt Bad Kreuznach macht z. B. die Gewobau mit ihren öffentlichen und privaten Gesellschaftern vor, dass man auch mit günstigen Mieten unternehmerisch erfolgreich wirtschaften kann. Ergänzend dazu kann über Sozialwohnungsquoten und bei Konzeptvergaben bei Grundstücksverkäufen durch die Stadt sichergestellt werden, dass für alle Bevölkerungsschichten angemessener Wohnraum entsteht.

 

Gute Arbeit setzt gesunde, innovative und am Markt erfolgreiche Unternehmen voraus, die Ihren Arbeitnehmern gute Arbeitsbedingungen mit guten Löhnen bieten. Umgekehrt benötigen die Unternehmen motiviertes und gut ausgebildetes Personal, um langfristig am Markt erfolgreich agieren zu können. Wir dürfen Arbeitnehmer und Arbeitgeber also nicht nur als Interessen-Gegensatz denken. Eine Sozialpartnerschaft ist vielmehr Erfolgsfaktor für die soziale Marktwirtschaft. Die CDU steht wie keine andere Partei für die soziale Marktwirtschaft.

 

Der Sonn- und Feiertagsschutz ist für mich wegen seiner gesamtgesellschaftlichen Relevanz ein hohes Schutzgut. Wichtig ist es aber auch den notwendigen Schutz des Sonntags mit anderen Gemeinwohlaspekten abzuwägen. Dazu gehört auch das gesamtgesellschaftliche Interesse an lebendigen Innenstädten als Orte der Kommunikation und der Begegnung. Das erreichen wir nur mit einem gesunden Einzelhandel und attraktiver Gastronomie in der City. Dazu wollte die CDU-Fraktion, auf mein Betreiben hin, eine Änderung des Ladenöffnungsgesetz, um einen anlassunabhängigen verkaufsoffenen Sonntag pro Halbjahr rechtssicher zu ermöglichen. Leider haben die Regierungsfraktionen diese Hilfe für die Städte und den von der Corona-Pandemie stark geschädigten Einzelhandel verhindert.

 

Nach 30 Jahren SPD-Regierung sind unsere Kommunen hoch verschuldet. 11 der 20 am höchsten verschuldeten Städte und Kreise in ganz Deutschland liegen in Rheinland-Pfalz. Es ist demokratiegefährdend, wenn für die Gemeinderäte keine finanziellen Mittel zur Gestaltung mehr vorhanden sind, denn dann entfällt auch ein Anreiz, sich in die kommunalen Gremien wählen zu lassen oder ehrenamtlich als Bürgermeister*in zu kandidieren. Meine Fraktion hatte daher bei den Beratungen des jüngsten Haushalts eine massive Aufstockung der Kommunalfinanzen gefordert, was aber von der Ampelmehrheit abgelehnt wurde.

 

Für mein Ziel von gleichwertigen Lebensbedingungen in Stadt und Land spielt auch die Mobilität der Menschen eine wichtige Rolle. Eine gute Anbindung unserer Region mit schienengebundenem Personen-Nahverkehr (SPNV) ist ein wichtiger Standortfaktor, ebenso wie eine gute ÖPNV-Anbindung im ländlichen Raum. Das neue, von den Ampelfraktionen beschlossene, Nahverkehrsgesetz hat nun den ÖPNV angeblich zur Pflichtaufgabe der Kommunen erklärt. Klingt erstmal gut – leider ist der ÖPNV aber gerade nicht zur echten Pflichtaufgabe qualifiziert worden, sondern nur zur „Pflichtaufgabe im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit“! Damit ist es – völlig systemfremd – eine Pflichtaufgabe nach Kassenlage der Kommune. Wenn das Geld nicht reicht, muss also der Landkreis den Umfang des ÖPNV daher ggf. anpassen und/oder andere freiwillige Leistungen streichen.

 

Auch der Umfang und die Ausgestaltung der Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz hängt von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen ab. Nach der gesetzlichen Regelung sind in Rheinland-Pfalz originär die Landkreise für die öffentliche Jugendhilfe zuständig. Ich habe keinen Zweifel daran, dass der Landkreis Bad Kreuznach und das zuständige Amt in der Kreisverwaltung eine sehr gute Arbeit macht. Nach dem Gesetz ist es weiter so, dass große kreisangehörige Städte, wie etwa Bad Kreuznach, ausnahmsweise die örtliche Trägerschaft der öffentlichen Jugendhilfe ausüben können, aber nicht gegen den Willen der betroffenen Städte und nur, wenn sie dazu auch finanziell in der Lage sind.

 

Abschließend und unabhängig vom Wahlausgang werden mir auch in der nächsten Legislaturperiode besonders die gleichwertigen Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land am Herzen liegen. Nur wenige Wahlkreise spiegeln eine derartige Vielfalt wider – nahe am Ballungszentrum Rhein-Main und mit einem starken Mittelzentrum Bad Kreuznach auf der einen und den ländlich geprägten Regionen auf der anderen Seite. Ich möchte daher Abgeordneter für alle Bürgerinnen und Bürger im Wahlkreis sein.

 

Das ganze Interview finden Sie unter: DGB Wahlprüfsteine - Wahlkreis 17 Bad Kreuznach

 

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