Dr. Helmut Martin: „CDU-Initiative hat sich gelohnt: Anwendbares LEAP-Gesetz ist wichtig für Handel und Kommunen.“

 

LEAP-Gesetz beschlossen 

 

Am Donnerstag hat der Landtag Rheinland-Pfalz einen gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN zum Landesgesetzes über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG) beschlossen. Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Dr. Helmut Martin:

 

„Die Innenstädte stecken aktuell in einer tiefen Krise. Durch den ersten und nun auch zweiten Lockdown erfolgt immer mehr Marktbewegung zum Online-Handel. Wir müssen daher die Innenstädte fördern, um sie als attraktive und lebendige Orte der Begegnung und der Kommunikation zu erhalten. Lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPs) können hier einen Beitrag zur Hilfe leisten. Deshalb hatte die CDU seinerzeit ein entsprechendes Gesetz befürwortet, den Entwurf der damaligen Mehrheit aber als unpraktikabel abgelehnt. Tatsächlich gab es in den über fünf Jahren seit dem Inkrafttreten des Gesetzes nicht ein einziges solches LEAP in ganz Rheinland-Pfalz, da es die Ampel-Fraktion lange versäumt, eine praktikable Regelung auf den Weg zu bringen.“

 

Auf Betreiben der CDU-Fraktion wurde im Wirtschaftsausschuss eine Expertenanhörung angesetzt, auf deren Grundlage nun die letzten Schwächen im Gesetzentwurf beseitigt werden konnten. Durch die CDU-Intervention ist eine praktikable Regelung gefunden worden, die bei Bedarf auch nachgebessert werden kann. Obwohl zufrieden mahnte Dr. Martin auch an: „Die Arbeit beginnt jetzt erst richtig. Dieses Gesetz ist nur ein Schritt auf dem langen Weg die Innenstädte vor der Verödung zu retten und als attraktiven Erlebnisraum zu positionieren. Wir fordern deshalb, dass die Kommunen sowohl finanziell als auch durch Beratungen dabei unterstützt werden.“

 

Auch in der Kreuznacher Fußgängerzone ist der Leerstand nicht erst seit Corona spürbar. „Genau hier hatte unser 13 Millionen Euro-Antrag ‚Soforthilfeprogramm für attraktive Innenstädte‘ angesetzt, den die CDU-Fraktion für den Nachtragshaushalt 2020 eingebracht hatte. Auch unsere Forderung nach zwei rechtssicheren, anlassunabhängigen verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr würden z. B. den traditionsreichen Mantelsonntag in Bad Kreuznach rechtssicher möglich machen. Auch die vorübergehende Anmietung von Leerständen für Kunst und Kultur könnten dazu beitragen, auch die Kreuznacher Innenstadt weiter aufzuwerten“, so Helmut Martin abschließend.

 

Sehen Sie dazu meinen Redebeitrag für die CDU-Fraktion vom 28.01.2021:


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