Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler hat wiederholt die Systemrelevanz des Kirner Krankenhauses betont und einen Sicherstellungszuschlag versprochen, um das jährliche Defizit auszugleichen. Zudem hat die Ministerin noch vor wenigen Tagen vom Modellprojekt am Kirner Krankenhaus gesprochen.
Trotzdem gibt es bis heute hierzu keine verbindliche Bestätigung seitens der Krankenkassen und nicht einmal eine abschließende Aussage über die Höhe dieses Zuschlags. „Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat dem Kirner Krankenhaus einen Sicherstellungszuschlag fest zugesagt, um das jährliche Defizit auszugleichen und damit die stationäre Grundversorgung sowie eine Notfallversorgung im westlichen Teil des Landkreises Bad Kreuznach sicher-zustellen“, so der Bad Kreuznacher Landtagsabgeordneter Dr. Helmut Martin zur aktuellen Situation am Kirner Krankenhaus. „Noch immer gibt es aber keine abschließende Aussage der Gesundheitsministerin über die Höhe dieses Zuschlags und wann dieser ausgezahlt wird. So entsteht der Eindruck, dass Ministerin Bätzing-Lichtenthäler mit wohlklingenden Versprechungen nur Ruhe bis zur Wahl erreichen will. Das ist das Gegenteil von Hilfe, die ist aber dringend jetzt nötig“, kritisiert Martin die Hängepartie seitens der Landesregierung.
Daher hat der Abgeordnete Dr. Helmut Martin eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, um Antworten auf die noch offenen Fragen zu erhalten und Klarheit auch für die mehr als 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Standort Kirn zu schaffen. „Es ist für die Bürgerinnen und Bürger sowie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unzumutbar, noch länger von der Landesregierung mit dem bloßen Versprechen, am Krankenhaus Standort Kirn festzuhalten, hingehalten zu werden. Es müssen endlich Taten der Landesregierung folgen“, so Helmut Martin abschließend.
Zum Hintergrund: Um in dünner besiedelten Regionen eine wohnortsnahe Grundversorgung aufrechtzuerhalten und Kliniken, die dort angesiedelt sind, wirtschaftlich zu unterstützen, hat der Gesetzgeber die sogenannten Sicherstellungszuschläge eingeführt.