Martin/Lezius: Reaktivierung der Hunsrückbahn kann nur Erfolg werden, wenn Bürgerwille berücksichtigt wird

 

Gemeinsam wollen die CDU-Bundestagsabgeordnete Antje Lezius und der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Helmut Martin Fragen der Streckensicherheit und insbesondere des Lärmschutzes bei der Reaktivierung der Hunsrückbahn von zuständigen Stellen im Bund und Land beantwortet wissen. „Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass der Widerstand der Bürgerinnen und Bürger vor Ort im Genehmigungsverfahren bei staatlichen Stellen, Unternehmen der Deutschen Bahn und der WRS Deutschland GmbH Gehör findet“, so Lezius und Martin. Sie fügen hinzu: „Gerade mit Blick auf den Lärmschutz müssen belastbare Überprüfungen erfolgen und geeignete Maßnahmen ergriffen werden“.

 

Die in der Resolution der VG Langenlonsheim-Stromberg geäußerte Sorge hinsichtlich der zu erwartenden Lärmemissionen teilen die beiden Abgeordneten und fordern die zuständige Landesregierung auf, Vorsorgemaßnahmen einzuleiten. „Die zuständigen Stellen sind gut beraten, vor der langwierigen Erstellung von Lärmgutachten den Schienenverkehr mindestens nachts einzuschränken. Dass die Verkehrssicherungseinrichtungen auf der Strecke gerade bei den Bahnübergängen jahrelang vernachlässigt wurden, so dass jetzt gerade nachts erhöhte Lärmemissionen durch Signaltöne etc. die Folge wären, darf nicht zulasten der Bürgerinnen und Bürger gehen“, so die Abgeordneten. Hunderte Einwendungen für die Inbetriebnahme der Strecke für den Personenverkehr haben bereits nachdrücklich gezeigt, dass Teile der die Bevölkerung vor Ort von der Nutzung der Strecke neu überzeugt werden müssen. Auch wenn die Genehmigung für den Güterverkehr durchgehend Bestand hatte, muss die Reaktivierung und Ertüchtigung von Beginn an Bürgerinteressen angemessen berücksichtigen. „Die Reaktivierung der Hunsrückbahn ist eine große Chance für die Infrastruktur in der Region. Wir stehen für eine verträgliche Nutzung der Schiene auch auf dieser Strecke und werben für einen breiten Konsens dafür. Die nun angekündigten Belastungen zur Nachtzeit sind jedoch weder zumutbar noch zeitgemäß und erschweren alle Bemühungen um breite Zustimmung - sie müssen vermieden werden“, stellen Lezius/Martin klare Bedingungen für eine erneute Inbetriebnahme der Strecke.

 

Die Abgeordneten haben dem Eisenbahnamt, dem Bundesministerium für Verkehr und dem Unternehmen WRS geschrieben, um Klärung offener Sachfragen gebeten und die Berücksichtigung der Nachtruhe eingefordert. Dr. Helmut Martin hat zudem eine kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet, da diese über die Landesbehörden entscheidenden Einfluss bei der Reaktivierung der Hunsrückbahn nimmt.


Kleine Anfrage von Dr. Helmut Martin - Reaktivierung Hunsrückbahn (im Wortlaut):

 

Die angekündigte Nutzung des Streckenabschnitts Langenlonsheim – Büchenbeuren der Hunsrückbahn für Gütertransporte durch die WRS Deutschland GmbH war bereits Gegenstand von Sachstandsberichten der Regierung (vgl. Vorlage 17/7209). Inzwischen sind Einzelheiten zum vorgesehenen Betrieb und den dabei entstehenden Lärmbelästigungen insbesondere auch während der Nacht bekannt geworden; die Anliegergemeinden haben gegen die unzumutbaren Beeinträchtigungen der Nachtruhe mit einer Resolution Stellung bezogen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um die – insbesondere nächtlichen – Ruhestörungen, die mit dem vorgesehenen Betrieb einhergehen würden, zu verhindern?
  2. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung kurzfristig bis Frühjahr 2021 ergreifen, um den betroffenen Gemeinden bei der Planung und Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen zu helfen?
  3. Welche Maßnahmen oder Vorprüfungen ergreift die Landesregierung, um die Auswirkungen des Streckenbetriebs zwischen Langenlonsheim und Büchenbeuren durch die WRS Deutschland GmbH bei der nächtlichen Sicherung der Bahnübergänge im Hinblick auf die geltenden Lärmschutzregelungen zu evaluieren?
  4. Ist die Sicherung der Bahnübergänge so, dass ein Anhalten/Wideranfahren und eine Signalgebung durch die Züge entfallen kann, Gegenstand der im Planfeststellungsverfahren befindlichen Planung?
  5. Wieviel Mitarbeiter wurden und werden parallel für die Bearbeitung der Einwendungen zum Planfestellungsverfahren in rheinland-pfälzischen Landesbehörden (insbesondere LBM) beschäftigt? (quartalsweise Angabe ausreichend)
  6. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zur Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens insbesondere durch Verstärkung der Ressourcen bei der Anhörungsbehörde LBM zur Bearbeitung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und zur Erstellung der vom Eisenbahn-Bundesamt nachgeforderten Planunterlagen?
  7. Sind die örtlich zuständigen Behörden und Organisationen für Sicherheitsaufgaben im Zusammenhang mit einem Transport von Gefahrgütern oder Gefahrstoffen personell und technisch ausgestattet?

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