Umsetzung Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Am 1. März tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz des Bundes in Kraft. Damit soll die Anwerbung hochqualifizierter Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern erleichtert werden. Das auf Landesebene für die Umsetzung zuständige Integrationsministerium habe die strukturellen Voraussetzungen dafür allerdings noch nicht geschaffen, kritisiert der wirtschafts- und verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Helmut Martin:
„Die entscheidende Schnittstelle sind hier die Ausländerbehörden. Ich unterstütze die Forderung der Landesvereinigung der Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz nach schneller Einrichtung zentraler Servicestellen. Das hat die zuständige Ministerin im Gegensatz zu anderen Bundesländern offensichtlich verschlafen. Auch unter den Bundesländern besteht ein Wettbewerb um die besten Köpfe. Deshalb ist es umso wichtiger, schnell attraktive Servicestellen zu schaffen, um die Interessenten zielgenau zu beraten.
Vollkommen unverständlich ist, dass in Rheinland-Pfalz noch nicht einmal definiert worden ist, wie die Ausländerbehörden zukünftig aufgestellt werden sollen. Dies geht aus der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage „Vorbereitungen auf das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)“ hervor. Darin heißt es wörtlich: ‚Rheinland-Pfalz wird daher zur Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens Anfang 2021 eine oder zwei zentrale Ausländerbehörden einrichten‘ (Drucksache 17/11160).
Das Integrationsministerium muss jetzt zügig liefern. Allerdings hätte ich mir auch von Wirtschaftsminister Wissing mehr Einsatz für unsere Unternehmerinnen und Unternehmer gewünscht, schließlich bezeichnen 60% der rheinland-pfälzischen Betriebe den Fachkräftemangel als größtes Risiko ihrer wirtschaftlichen Entwicklung.“