Rechtsgutachten widerlegt Haltung der Landesregierung zur Abgabe des Jugendamtes in Bad Kreuznach

„Der Weg für die vom Stadtrat beschlossene Abgabe des Jugendamtes der Stadt Bad Kreuznach an den Landkreis ist nun frei“, informiert der Landtagsabgeordnete Dr. Helmut Martin über das zentrale Ergebnis der von ihm angestoßenen Prüfung des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages und ergänzt: „Die ablehnende Entscheidung der Oberbürgermeisterin unter Verweis auf Mitteilungen der Landesregierung war falsch.“ Über die Rechtssicherheit in der Frage freut sich der Abgeordnete natürlich und führt aus: „Damit sind die Kompetenzen und das Verfahren geklärt. Ich hoffe, dass nach der vom Stadtrat gewünschten Reorganisation der Fokus wieder ausschließlich auf die Betreuungsqualität zugunsten der Kinder und Jugendlichen gelegt wird und Verbesserungen angestoßen werden können.“

 

Auf Veranlassung des örtlichen Landtagsabgeordneten hat die CDU-Landtagsfraktion den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags um eine gutachterliche Stellungnahme zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses zur Abgabe des Jugendamts gebeten. Der Bad Kreuznacher Stadtrat hatte am 29. November 2018 einen Beschluss gefasst, der eine Entbindung der Stadt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe vorsieht. Oberbürgermeisterin Dr. Kaster-Meurer hatte unter Berufung auf Mitteilungen des rheinland-pfälzischen Innenministeriums und des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz die Auffassung vertreten, die Abgabe des Jugendamtes an den Landkreis sei im Falle der Stadt Bad Kreuznach nur durch eine gesetzliche Regelung möglich. Zur Begründung wurde angeführt, dass nach dem einschlägigen „Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes“ Bad Kreuznach als örtlicher Träger der Jugendhilfe gelte, weil die Stadt bei Inkrafttreten dieses Gesetzes im Jahr 1994 schon ein eigenes Jugendamt eingerichtet hatte.

 

Wie das gestern veröffentlichte Gutachten belegt, entspricht diese Ansicht jedoch nicht der Rechtslage. „Ob die Stadt das Jugendamt an den Kreis abgeben will, ist eine politische Entscheidung, für die alleine der Stadtrat zuständig ist. Dass dessen Wille einfach nicht umgesetzt wurde und das auch noch mit einer so lapidaren Begründung, entspricht nicht meinem Demokratieverständnis. Daher habe ich eine fundierte und neutrale Klärung der auch für andere Städte im Land wichtigen Rechtsfrage angestoßen“, so Martin.

 

Der Wissenschaftliche Dienst des Landtags ist als Teil der Landtagsverwaltung politisch neutral. Zu seinen Aufgaben gehört u. a. die (verfassungs-)rechtliche Beratung auf Antrag der Fraktionen. Auf elf Seiten haben die Fachjuristen des Wissenschaftlichen Dienstes nun die Gesetzeslage intensiv geprüft und sind zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, dass ein Widerruf der Bestimmung zum örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch im Fall Bad Kreuznach auf Antrag der Stadt zu erfolgen hat und zwar ohne dass es dafür eines Gesetzes bedürfe.

 

Das Gutachten schließt mit der klaren Bestätigung, dass dann, wenn der Stadtrat beschließt die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe nicht mehr wahrnehmen zu wollen, die Oberbürgermeisterin aufgrund dieser politischen Entscheidung einen entsprechenden Antrag an das zuständige Ministerium zu richten hat. „Bei der Rechtsprüfung geht es um Fragen der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie und der Gleichbehandlung großer kreisangehöriger Städte. Wenn die Landesregierung in einer politisch so strittigen Frage diese und andere Aspekte bei ihrer Stellungnahme gar nicht berücksichtigt, entsteht der Eindruck, die Regierung habe “ergebnisorientiert geprüft“. Das wäre aber nicht gut für das Vertrauen in den Rechtsstaat“, so der Rechtspolitiker.

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