Landtagsabgeordneter Dr. Helmut Martin absolviert „Kurzpraktikum“ in Bad Kreuznacher Kita Lina Aschoff

Einen ganzen Vormittag lang hat der Landtagsabgeordnete Dr. Helmut Martin in der Bad Kreuznacher Kindertagesstätte Lina Aschoff des Deutschen Roten Kreuzes ein „Kurzpraktikum“ absolviert. „Im Rahmen der Novellierung des rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetzes führe ich viele Gespräche mit Betroffenen. Da war es mir wichtig, unmittelbare Praxiseindrücke zur Kinderbetreuung vor Ort und zum Arbeitsalltag der Erzieherinnen und Erzieher zu sammeln. Als meine drei Töchter im Kindergarten waren, gab es weder Krippenplätze noch Mittagsverpflegung“, begründet Martin seinen „Arbeitseinsatz“. Seit einigen Wochen liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung vor; aktuell befindet er sich in der Anhörungsphase und steht bei vielen Trägern, so auch dem Deutschen Roten Kreuz, in der Kritik.

 

Mehrere Gespräche im Rahmen der Gesetzesnovelle hat Helmut Martin bereits absolviert, nun folgten der „Praxiseinsatz“ und ein Austausch mit der Referentin für Kindertagesbetreuung vom DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz, Eva Thull-Helders und der hiesigen Kita-Leiterin Daniela Bosgard. Erstes Resümee des Vormittags neben vielen tollen Begegnungen mit den Kindern: Das Team in der Kita macht einen sehr guten Job, um den Kindern viele Anregungen zu bieten und sie wirksam zu fördern. Das neue Gesetz bringt aber kaum die erhofften und versprochenen Verbesserungen. Beispielsweise werden die Fragen der Schulvorbereitung, der Sprachförderung und der individuellen Förderung nach dem Entwurf weniger verbindlich geregelt als im bisherigen Gesetz. Zudem gibt es keine Regelzuweisung, sondern nur ein gedeckeltes Budget, das sich nicht am Bedarf vor Ort orientiert. Auch die Personalzuweisung wird sich nach ersten Berechnungen nicht verbessern, sodass zusätzliche Ressourcen, etwa für krankheits- oder fortbildungsbedingte Ausfälle, weiter fehlen werden. Auch die im Gesetzentwurf geregelte Leitungsfreistellung ist nach Meinung von Experten zu gering bemessen.

 

Weiteres Problem im aktuellen Entwurf: „Die Umstellung auf eine platzbezogene Personalbemessung wird aller Voraussicht nach vor allem kleinere, ländliche Kindertagesstätten wie es sie auch im Landkreis Bad Kreuznach vielfach gibt, weiter unter Druck setzen und in einigen Fällen sogar für eine schlechtere Personalausstattung sorgen“, beschreibt der Landtagsabgeordnete. Zudem würden Gruppengrößen aus dem Gesetz herausfallen, sodass hier keine qualitativen Haltelinien hinsichtlich der Anzahl der Kinder in einer Gruppe vorgesehen sind. Das alles bereitet vielen beteiligten Akteuren, Erzieherinnen und Erziehern sowie Eltern zurecht große Sorgen.

 

Seine während im „Kurzpraktikum“ gesammelten Eindrücke motivieren Martin verstärkt, sich für Verbesserungen am Gesetzentwurf einzusetzen. „Die Vielfalt der Träger von Kitas ermöglicht es den Eltern, die individuell für ihr Kind beste Lösung auszuwählen. Der aktuell vorliegende Entwurf wird es den freien Trägern künftig noch schwerer machen, sich in diesem Bereich zum Wohle der Kinder und Eltern zu engagieren. Da muss dringend nachgebessert werden“, so der Abgeordnete abschließend.

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