Vorausschauend hatte die Große Koalition im Bund bereits 2016 ein Gesamtpaket für die Entlastung der Kommunen beschlossen, um eine Verbesserung der finanziellen Lage von Landkreisen wie Bad Kreuznach im Jahr 2018 zu ermöglichen. 48,3 Millionen Euro stehen in Rheinland-Pfalz dafür jährlich zur Verfügung, die die Landesregierung aber nur in Höhe des Verbundsatzes (21 Prozent) an die Kommunen weitergibt.
Der Kreistag Bad Kreuznach musste heute nach Aufforderung der Landesbehörde ADD ein Konzept zur Einsparung von 1 Million Euro im Haushalt beschließen, obwohl dem Kreis eigentlich jedes Jahr ein Millionenbetrag aus diesen Bundesmitteln zustehen würde.
„Es offenbart das seltsame Politikverständnis von Dreyers Landesregierung, den Großteil des für die Kommunen bestimmten Bundesgeldes für ihren Landeshaushalt einzubehalten, dann aber über die eigenen Behörden Spardiktate zu versenden. Angesichts der Sachzwänge, die das Land entscheidend zu verschulden hat, hat der Kreistag verantwortlich gehandelt“, kommentiert der Landtagsabgeordnete Dr. Helmut Martin die heutige Kreistagsentscheidung. „Die bevorstehenden, schmerzlichen Einschnitte im Bereich Jugend und Soziales sind hausgemacht, aber nicht bei uns im Landkreis, sondern in Mainz – die Landesregierung hat klebrige Hände“, ärgert sich der Kreuznacher CDU-Abgeordnete und dankt gleichzeitig den Mitarbeitern der Kreisverwaltung für deren mühsame Suche nach weiteren Einsparpotentialen trotz angespannter Haushaltslage.
„In Bad Kreuznach hat sich heute gezeigt, wie die Landesregierung sich mittelbar durch Einsparvorgaben auf kommunaler Ebene den eigenen Haushalt saniert“, kritisiert Helmut Martin das bekannte Vorgehen. Er ergänzt konkret: „Während sich die Landesregierung für soziale Pilotprojekte und Jugendförderung auf Landesebene feiert, müssen die Kommunen dort die Gelder kürzen, wo Hilfe direkte Wirkung entfalten würde. Die Landesregierung ist aufgefordert, die Kommunen endlich finanziell angemessen auszustatten.“
Zum Hintergrund:
In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Große Koalition in der vergangenen Legislaturperiode auf Bundesebene festgehalten, dass die Kommunen ein zentraler Bestandteil des Gemeinwesens sind und die Aussage getroffen: „Um die grundsätzlich garantierte kommunale Selbstverwaltung zu sichern, müssen die Kommunen handlungsfähig sein“. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, hat sich der Bund mit den Ländern darauf verständigt, eine weitere finanzielle Besserstellung der Kommunen ab 2018 einzuführen, weil dort viele gesamtgesellschaftliche Herausforderungen gemeistert werden. So erhalten die Städte, Kreise und Gemeinden in Deutschland mit rund 5 Milliarden Euro jährlich ein umfangreiches Finanzpaket. Diese Summe soll über folgende Mechanismen den Weg in die Kommunen finden:
- 2,76 Milliarden Euro über eine Anhebung des kommunalen Umsatzsteueranteils
- 1,24 Milliarden über eine Anhebung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft (KdU)
- 1 Milliarde über eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder, die sodann an die Kommunen weiterzuleiten ist.
Diese 1 Milliarde Bundesmittel bedeuten für Rheinland-Pfalz rund 48,3 Millionen pro Jahr zusätzliche Unterstützung für Städte, Kreise und Gemeinden. Entgegen der Absicht des Bundes, dass diese Mittel vollständig an die kommunale Ebene weitergeleitet werden sollen, hat die
Landesregierung im Landesaufnahmegesetz nur eine Weiterleitung in Höhe des Verbundsatzes (21 %) beschlossen. Die restlichen 79 % möchte sie im Landeshaushalt einbehalten. Demnach würden die Kommunen nur rund 10 Millionen Euro erhalten, während die restlichen rund 38 Millionen Euro den Landeshaushalt aufbessern würden. In Bad Kreuznach wohnen rund 4 % der Gesamtbevölkerung von
Rheinland-Pfalz. Dies als Maßstab angenommen, würden dem Landkreis rund 1,9 Millionen Euro zustehen, wobei mit 21 % nur rund 400.000 Euro ausgezahlt wurden.